Betriebshaftpflichtversicherung

Warum wird eine Betriebshaftpflicht benötigt?

Ein Unternehmer haftet für schuldhaft verursachte Schäden gegenüber Dritten in unbegrenzter Höhe. Bei einer kleinen Unachtsamkeit bei der Ausübung der Tätigkeit kann es leicht zu einer Existenzbedrohung kommen.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung gibt Ihrem Kunden hier Sicherheit.

Wer ist versichert?

Versichert ist der Unternehmer für gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts. Der Unternehmer haftet auch für Schadenfälle, die durch seine Angestellten verursacht werden.

Bei unberechtigten Forderungen weist die Betriebshaftpflicht diese notfalls gerichtlich zurück.

Das Haftungsrisiko besteht sowohl für das Unternehmen als juristische Person wie auch die einzelnen Mitarbeiter.

Was ist noch wichtig?

Bei Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist eine korrekte Tätigkeitsbeschreibung zwingend notwendig.

Für viele Risiken gibt es feststehende Tarife und Prämiensätze (z.B. Tischler, Handelsbetriebe, medizinische Fußpflege etc.).

Vor allem Betriebe die mehrere Tätigkeitsbereiche abdecken benötigen eine individuelle Lösung (z.B. Hausmeisterservice mit Gärtnerei). Die Angabe einer Umsatzaufteilung und genaue Tätigkeitsbeschreibung ist wichtig, da eine Mischkalkulation erfolgt.

Die Haftung für Schäden besteht z.B. gemäß § 823 BGB in unbegrenzter Höhe; das Produkthaftungsgesetz mit seiner verschuldensunabhängigen Haftung sieht eine Höchsthaftungsgrenze von 85 Mio. EUR für Personenschäden durch ein Produkt oder gleiche Produkte mit demselben Fehler vor.

Bei Sachschäden gelten keine Höchsthaftungsgrenzen. Die SB bei einem Sachschaden beträgt 500 EUR.

Werden die Produkte mit anderen Produkten verbunden, vermischt oder verarbeitet, weiter ver- oder –bearbeitet oder in andere Produkte eingebaut, bietet die erweiterte Produkthaftpflicht Schutz vor Schadenersatzansprüchen Dritter für den Fall, dass die hergestellten Produkte mangelhaft waren.

Wofür besteht Schutz?

Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Außerdem enthalten ist

Diese Schadenbeispiele machen den vorhandenen Versicherungsschutz anschaulich.

Besonderheiten bestimmter Berufsgruppen

  • Separate Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (insbesondere für Freiberufler)
  • Für bestimmte Berufsgruppen (insbesondere beratende Freiberufler wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder IT- Unternehmen) wird zusätzlich noch der separate Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nötig.
  • Planungshaftpflichtversicherung (Bauhandwerker) – Abgrenzung zur Betriebshaftpflicht
  • Übernimmt der Unternehmer für ein Bauprojekt nur Planungs- und Bauleitungstätigkeiten, also keine Ausführung des Bauvorhabens, benötigt er eine Planungshaftpflicht.
  • Versicherungsschutz für landwirtschaftliche Unternehmen
  • Für diese Zielgruppe umfasst der Versicherungsschutz auch den gesamten betrieblichen Haus- und Grundbesitz.
  • Die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für betriebliche Grundstücke und Gebäude, (insbesondere Ställe, Lager, Scheunen, Silos) sowie Umweltschäden, z.B. wenn Jauche in einen Bach gelangt und dort ein Fischsterben verursacht.

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