Jagdhaftpflichtversicherung

Wer benötigt eine Jagdhaftpflichtversicherung?

Ein Jäger, der nach bestandener Jägerprüfung einen Jagdschein erwerben und der Jagd nachgehen will, ist nach dem Bundesjagdgesetz verpflichtet eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Wofür besteht Schutz?

Die Jagdhaftpflichtversicherung übernimmt Schäden an fremden Personen oder Sachen, die im Rahmen der erlaubten Betätigung bei der Jagd entstehen (inclusive der Abwehr unberechtigter Ansprüche). Eingeschlossen in den Versicherungsschutz ist in der Regel die Hunde-Haftpflichtversicherung für einen oder mehrere Jagdgebrauchshunde des Jägers.

Sprechen Sie
uns an!

Wir beraten Sie gerne.

Weitere Themen, die Sie interessieren könnten

Falling leaves

Risikolebensversicherung

Risikolebensversicherungen sind eine preisgünstige Alternative zur Absicherung des Todesfallrisikos, zur Hinterbliebenenversorgung und zur Absicherung von Verbindlichkeiten.

Weiterlesen →

Pflege-Bahr

Zum 01.01.2013 ist das Pflege-Neuausrichtungsgesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurden unter anderem Leistungsverbesserung verabschiedet, wie beispielsweise höhere Leistungen für Demenzkranke und Verbesserungen für pflegende Angehörige.

Weiterlesen →
Smiling older woman

Basis Rente

Mit der Basisrente haben Kunden die ideale Möglichkeit, steuerbegünstigt Altersvorsorge zu betreiben und im Ruhestand eine zusätzliche, lebenslange Rente zu beziehen.

Weiterlesen →