Überall dort, wo die vorhandenen Gewässer von sehr vielen Bootssportlern oder Badenden benutzt werden oder wo Wassersport und Berufsschiffahrt zusammentreffen, ist die Gefahr, einen Sach- oder Personenschaden zu verursachen sehr groß. Haftpflichtansprüche, die durch eigene Motorboote, Segelboote oder Windsurfbretter verursacht werden, sind aber im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung nicht mitversichert. Diese Deckungslücke schließt die Wassersportfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
Die Sportboot-Kasko-Versicherung sichert die Yacht selber gegen bestimmte Gefahren ab.
Wer/was ist versichert?
Wassersportfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Wer ist versichert?
- Der Antragsteller.
- Alle weiteren, zum Führen des Wasserfahrzeuges berechtigten Personen.
Welche Schäden und Gefahren sind versichert?
- Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Halten, Besitz und Gebrauch von Wassersportfahrzeugen, die ausschließlich zu privaten Zwecken verwendet werden.
- Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Ziehen von Wasserskilä ufern und Schirmdrachenfliegern.
- Haftpflichtschäden, die sich bei der Teilnahme an Regatten ereignen.
- Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für unmittelbare oder mittelbare Folgen von Verunreinigung eines Gewässers einschl. des Grundwassers (Betriebsbedingte Verunreinigungen fallen nicht unter den Versicherungsschutz).
Was ist nicht versichert?
- Die persönliche Haftpflicht des Wasserskiläufers und Schirmdrachenfliegers (PHV).
- Haftpflichtschäden, die sich aus der Beteiligung an Motorbootrennen oder bei damit verbundenen Übungsfahrten ereignen.
Besondere Hinweise
Viele Urlauber nehmen ihr Boot mit ins Ausland. Auch hier gilt der Versicherungsschutz, denn die Wassersportfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt auf der ganzen Welt.
In manchen Ländern besteht für das Halten und Führen von Sportbooten eine Versicherungspflicht (z.B. Italien, Schweiz). Falls Sie Ihr Boot dort benutzen, brauchen Sie die blaue Versicherungskarte. Bitte fordern Sie diese ggf. bei uns an.