Warum benötigt man eine Frachtführerhaftpflichtversicherung/ Verkehrshaftung?
Wer gewerblich fremde Güter zu Lande, Wasser oder Luftfahrzeugen befördert, ist ein Frachtführer. Dies ist im HGB geregelt.
Die Komplexität der Haftungsbestimmungen, insbesondere im länderübergreifenden Verkehr, macht dieses Risiko für den Frachtführer unkalkulierbar.
Eine Versicherungspflicht besteht, wenn der gewerbliche Güterverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 t (zul. Gesamtgewicht) stattfindet. Aber auch bei Transporten, die mit Fahrzeugen unter 3,5 t durchgeführt werden, haftet der Frachtführer.
Daher benötigen alle Unternehmen, die im Auftrag Dritter Waren transportieren, eine Frachtführer-Haftpflichtversicherung.
Was ist versichert?
Die gesetzliche/vertragliche aus Frachtverträgen
- innerhalb Deutschlands gemäß den Bestimmungen des HGB
- grenzüberschreitend von und nach Deutschland nach dem „Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)“
Weitere Vorschriften für den nationalen Transport sind in den AdSp in der neuesten Fassung geregelt.
Weitere internationale Vereinbarungen im Bereich Luftfahrt sind die WA (Warschauer Abkommen) oder MÜ (Montrealer Übereinkommen.
Bei der Beförderung mit der Eisenbahn gelten CIM und für die Binnengewässerschifffahrt CMNI und für die Seeschifffahrt entsprechend Hague-Visby-Rules.
Was ist noch wichtig?
Die Regelhaftung in der Verkehrshaftung im innerdeutschen Transport beträgt 8,33 SZR*. Es besteht die Möglichkeit eine abweichende Vereinbarung von 40 SZR („Korridorlösung“) zu beantragen. Diese abweichende Vereinbarung muss der Versicherungsnehmer vorher mit seinem Kunden vereinbaren.
Wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist, ist diese Lösung nicht möglich.
*SZR ist das „Sonderziehungsrecht“; ein Begriff aus dem internationalen Währungsfonds (IWF). Es ist eine fiktive Währung, die sich aus Währungen US-Dollar, Euro, Japanischen Yen und dem Englischen Pfund zusammensetzt. Den tagesaktuellen Stand finden Sie auf der Seite des TIS. Dort ist 1 SZR zum aktuellen Euro-Wert aufgeführt: http://www.tis-gdv.de/tis/bedingungen/szr/szr.htm
8,33 SZR entsprechen einem Gegenwert von ca. 10,00 € +/- je kg Rohgewicht (einschl. Verpackung).
Seit 2017 müssen landwirtschaftliche Lohnunternehmer eine Erlaubnispflicht beantragen. Das Verkehrsministerium hat nun klargestellt, dass auch Beförderungen, die im Vorfeld oder im Nachgang von Arbeitsleistungen erbracht werden, der Erlaubnispflicht des Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) unterliegen. Die Frachtführer-Haftungsversicherung ist aber nicht nur für den Erhalt der Erlaubnis wichtig! Es besteht Versicherungsschutz bei einer Beschädigung der Ladung, aber auch für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. Bitte beachten Sie, dass nicht nur das Lohnunternehmen für die Einhaltung des GüKG verantwortlich ist, sondern auch der Auftraggeber.