Bausparen

Was ist Bausparen?

Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, den der Anleger (Bausparer) mit einer Bausparkasse  abschließt. Er wird hauptsächlich für die Finanzierung  von wohnwirtschaftlichen Maßnahmen eingesetzt. Die vertraglich vereinbarte Bausparsumme wird zu einem vertraglich festgelegten Prozentsatz angespart. Der bis zur abgeschlossenen Vertragssumme fehlende Teil wird bei Zuteilung des Bausparvertrags als Bauspardarlehen gewährt, so dass der Bausparer bei Zuteilung über die volle Bausparsumme verfügen kann. Der Bausparer hat einen Rechtsanspruch  auf das Bauspardarlehen, der sogar vererbbar ist.

Der Bauspartarif bestimmt die Zinssätze (Sparzins und Darlehenszins), die Ansparzeit, die Tilgungszeit, eine eventuelle Mindestvertragsdauer, das Mindestguthaben bei Zuteilung, die Regelspar- und Tilgungsbeiträge und die Abschlussgebühr bereits bei Vertragsabschluss. Bausparkassen bieten unterschiedliche Bauspartarife an, z.B. Standardtarife, Schnellspartarife, Langzeittarife, variable Tarife. Die Laufzeit eines Standardtarifs beträgt zwischen 18 und 20 Jahren, davon sind etwa 8 Jahre Ansparzeit.

 

Staatliche Förderung

Der Bausparvertrag ist eine Anlageform für die vermögenswirksamen Leistungen , zur Gewährung der Arbeitnehmersparzulage   und Wohnungsbauprämie .

Zusätzliche Förderung des Eigentumserwerb kann seit September 2018 über Baukindergeld  erfolgen.

 

Die drei Phasen

Bausparen teilt sich in die Ansparphase, die Zuteilung und die Darlehensphase auf. Eine sehr gute Erklärung der einzelnen Phasen findet man bei Wikipedia .

 

Bausparen als „Wunscherfüller, Immer gut bei Kasse,…“

Mit Bausparverträgen kann schon mit kleinen monatlichen Beträgen ein Finanzierungspolster aufgebaut werden, auf das dann in mehreren Zeitintervallen zugegriffen werden kann.

Spezielle Bauspartarife bauen über ca. 5 Jahre durch regelmäßige Sparbeiträge ein Guthaben auf, das dann inkl. eines Darlehens ausgezahlt werden kann. In der Folgezeit wird erneut Guthaben aufgebaut und das vorhandene Darlehen getilgt. Dieser Vorgang kann ca. alle 5 Jahre erneut angestoßen werden. Im Ergebnis erhält der Bausparer z.B. eine fünfstufige Auszahlung über die Gesamtlaufzeit von 25 Jahren bei einer gleichbleibend geringen regelmäßigen monatlichen Belastung und kann die staatlichen Förderungen zusätzlich nutzen.

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