Die Direktversicherung – Ein einfacher und mit geringem Verwaltungsaufwand verbundener Durchführungsweg für die bAV, der Chancen durch nettolohnneutrale (-optimierte) Altersvorsorge mit staatlicher Förderung (unversteuerte, sozialabgabenfrei Beiträge – in Höchstgrenzen) bietet.
Warum braucht man eine Direktversicherung?
Vorteile für den Arbeitgeber/Arbeitnehmer
- Sozialversicherungsersparnis – aktuelle Förderbeträge (Übersicht Alte Leipziger)
- Erfüllung des Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung
- Mitarbeiterbindung
- geringer Verwaltungsaufwand
- keine Beitragspflicht im PSV
Wer ist versicherbar?
Die Direktversicherung ist umsetzbar für Arbeitnehmer im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung.
Was ist wichtig?
Für die Umsetzung einer Direktversicherung kommen neben den klassischen Rentenversicherungen auch fondsgebundene Rentenversicherungen in Betracht.
Die einzelnen Anbieter halten spezielle Tarife und Zusatzerklärungen bereit, die den gesetzlichen Anforderungen an die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Förderung gerecht werden und die einfache Umsetzung erleichtern.
Für viele Arbeitnehmer besteht ein Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, dem mit der Umsetzung einer Direktversicherung genügt wird.
Für die Direktversicherung gelten seit 2005 neue gesetzliche Rahmenvorschriften (§ 3 Nr.63 EStG). Im Einzelfall sind Übergangsregelungen und Altregelungen für Verträge vor 2005 zu beachten.
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz gelten ab 01.01.2018 erneut veränderte Rahmenbedingungen.