Tierhalterhaftpflichtversicherung

Für jeden Schaden, den Ihr Hund oder Ihr Pferd verursacht, haften Sie grundsätzllich in unbegrenzter Höhe unabhängig von Ihrem Verschulden. Mit einer Tierhalterhaftpflicht sollten Sie sich gegen diese Schäden absichern.

Warum benötigt man eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Ein „Stückchen Wildnis“ steckt in jeder Hunderasse und in jedem Mischling. Deshalb kann es auch immer wieder geschehen, dass der Hund ganz unerwartet alles Gelernte vergisst und nur noch seinem Instinkt folgt. Ebenso wie der Hundebesitzer braucht auch der Halter eines Ponys oder Reitpferdes eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Denn allein schon der Besitz eines Hundes oder Pferdes verpflichtet dazu, alle Schäden, die diese verursachen, zu bezahlen – auch wenn den Halter kein Verschulden trifft.

Das Halten von Hunden und Pferden ist generell wegen der Höhe des Risikos nicht über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Dies macht den Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung notwendig.

Was ist noch wichtig?

Worauf man bei der Auswahl achten muss:

Im Gegensatz zu den Produkten der Privathaftpflichtversicherung gibt es kaum qualitative Unterschiede bei den Anbietern der Tierhalterhaftpflichtversicherung. Dennoch gibt es wichtige Punkte, die mitversichert sein sollten:

  • Schäden an gemieteten Räumen (Hund)
  • Schäden an gemieteten Boxen und Anhängern (Pferd)
  • Fremdreiterrisiko
  • Schäden durch ungewollten Deckakt

Höhe der Absicherung

Die Versicherungssumme sollte so hoch wie möglich sein, da Sie auch unbegrenzt für einen Schaden haften. Jedoch sollten die Leistungen neben der Versicherungssumme auch entsprechend umfangreich sein. Empfehlenswerte Produkte beinhalten eine Versicherungssumme zwischen 5 und 10 Mio. Euro.

Schadenbeispiele

Ihr Hund schnüffelt durch die Parkanlage. Er entdeckt eine fremde Spur und läuft einem Radfahrer ins Vorderrad. Durch den Sturz erleidet der Mann einen Schlüsselbeinbruch, mehrere Prellungen und Schürfwunden.

Ihr Pferd steht am Wiedezaun und wird von Passanten gestreichelt. Plötzlich beisst das Pferd zu und verletzt jemanden. In beiden Fällen tritt die Tierhalterhaftpflicht für die Schäden ein (z. B. Arztkosten, Schmerzensgeld, Sachschäden).

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