Auslands-Reisekrankenversicherung
Die Auslandskrankenversicherung ist Bestandteil der privaten Krankenversicherung. Sie übernimmt die bedingungsgemäß vereinbarten Kosten, die bei Krankheit im Ausland entstehen.
Die Auslandskrankenversicherung ist Bestandteil der privaten Krankenversicherung. Sie übernimmt die bedingungsgemäß vereinbarten Kosten, die bei Krankheit im Ausland entstehen.
Die Beihilfe steht für ein Krankenfürsorgesystem für Beamte und deren nicht berufstätigen Angehörigen. Für Beamte und weitere Berechtigte übernimmt der Dienstherr die Fürsorgepflicht.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems. Zusammen mit der Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung bildet sie das deutsche Sozialversicherungssystem.
Beim Krankentagegeld handelt es sich um eine Leistung, die gesetzlich und privat Krankeversicherte in Form einer Geldleistung bei längerer Erkrankung von der Versicherung erhalten.
Die private Krankenzusatzversicherung ist eine freiwillige Versicherung. Mit dieser lassen sich die Leistungen der Krankenvollversicherung und der Gesetzlichen Krankenversicherung ergänzen.
Zum 01.01.2013 ist das Pflege-Neuausrichtungsgesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurden unter anderem Leistungsverbesserung verabschiedet, wie beispielsweise höhere Leistungen für Demenzkranke und Verbesserungen für pflegende Angehörige.
Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung zur Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden. Die Soziale Pflegeversicherung wurde 1995 in Deutschland als ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt und ist im SGB XI gesetzlich geregelt.
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist als Grundsicherung und nicht als Vollversorgung konzipiert Die Pflegerentenversicherung ergänzt die gesetzliche Pflegeversicherung durch eine Rentenzahlung im Pflegefall.
Für Menschen, die dauerhaft hilfe- und pflegebedürftig sind, entstehen erhebliche Pflegekosten.
Diese sind durch die gesetzliche Pflegeversicherung unzureichend abgedeckt. Sie müssen von den Bedürftigen selbst oder nahen Familienangehörigen mitfinanziert werden.
Eine private Krankenvollversicherung schützt die Versicherten vor existenzgefährdenden finanziellen Risiken im Krankheitsfall, indem sie die Kosten für medizinisch notwendige Behandlung, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus übernimmt.